Schlafzimmer:
Badezimmer:
Kinderzimmer:
Wohn-Küche:
WC (separat):
Flur:
Balkon:
Garten:
Allgemein:
Typ:
Wohnfläche:
Schlafmöglichkeiten für maximal:
Mahlzeiten:
Ortstyp:
Urlaubsmotto:
Geeignet für:
Freizeitmöglichkeiten:
Sport & Abenteuer:
3 km
100 m
28 km
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100 m
600 m
600 m
Unser Haus der Ferienwohnung Josephine am Klopeinersee liegt nordöstlich vom Klopeinersee. In unmittelbarer Umgebung befinden sich die Bäckerei und einige Sportanlagen wie Tennisplätze, Minigolf, Reitstall, Fahrradverleih. Entlang der Seepromenade die bei uns vorbeiführt können Sie, vorbei an Seeterrassen und Cafés, bis zum Zentrum spazieren, wo Sie verschiedene Bars, Terrassen und Pizzeria besuchen können.
Aus Richtung Deutschland: A 10 Tauernautobahn Richtung Italien - Tauerntunnel - Knoten Villach Richtung Graz/Wien - Klagenfurt Richtung Graz/Wien - Ausfahrt Grafenstein - zur B70 Richtung Völkermarkt - nach 5 km rechts ab zum Klopeiner See.
Zur Ermittlung des Endpreises bitte ausschließlich den Preisrechner benutzen.
Saison | Mindestaufenthalt (Nächte) | Pro Tag | Pro Woche | Pro Folgenacht |
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Anzahlung: 40 %
Zeitpunkt:
Restzahlung:
Keine Kaution
Mögliche Anreisetage: Täglich
Früheste Anreisezeit: 14:00 Uhr
Späteste Abreisezeit: 10:00 Uhr
Österr. Hotelvertragsbedin
Rücktritt vom Beherbergungsvertrag
(1) Bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr von beiden Vertragspartnern durch einseitige Erklärung aufgelöst werden. Die Stornoerklärung muss bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes in den Händen des Vertragspartners sein.
(2) Bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag von beiden Vertragspartnern durch einseitige Erklärung aufgelöst werden, es ist jedoch eine Stornogebühr im Ausmaß des Zimmerpreises für drei Tage zu bezahlen. Die Stornoerklärung muss bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes in den Händen des Vertragspartners sein.
(3) Der Beherberger hat das Recht, für den Fall, dass der Gast bis 18 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde.
(4) Hat der Gast eine Anzahlung geleistet, so bleibt (bleiben) dagegen der Raum (die Räume) bis spätestens 12 Uhr des folgenden Tages reserviert.
(5) Auch wenn der Gast die bestellten Räume bzw. die Pensionsleistung nicht in Anspruch nimmt, ist er dem Beherberger gegenüber zur Bezahlung des vereinbarten Entgeltes verpflichtet. Der Beherberger muss jedoch in Abzug bringen, was er sich infolge Nichtinanspruchnahme seines Leistungsangebots erspart oder was er durch anderweitige Vermietung der bestellten Räume erhalten hat. Erfahrungsgemäß werden in den meisten Fällen die Ersparungen des Betriebes infolge des Unterbleibens der Leistung 20 Prozent des Zimmerpreises sowie 30 Prozent des Verpflegungspreises betragen.
(6) Dem Beherberger obliegt es, sich um eine anderweitige Vermietung der nicht in Anspruch genommenen Räume den Umständen entsprechend zu bemühen (§ 1107 ABGB). Bei den in den Ziffern 1, 2, und 5 angeführten Stornobedingungen handelt es sich um eine unverbindliche Verbandsempfehlung im Sinne der §§ 31ff Kartellgesetz, welche zu 26 Kt 79/03 beim OLG Wien als Kartellgericht angezeigt wurde.
Wen es interessiert, der kann sich HIER ja einmal in die ganze Materie vertiefen.
Link: http://wko.at/wknoe/tf/oehvb.pdf
Land: |
Österreich |
Region: |
Kärnten |
Stadt: |
Unterburg - Klopeiner See |
Urlaubsideen: |
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Objektnummer: |
2057 |
Objektname: |
Ferienwohnung Josephine am Klopeinersee |
Objektpreis: |
Kontaktieren Sie den Besitzer für den Preis |
URL: |
https://yaaholidays.com/ferienwohnung-ferienhaus/2057 |